Über die Wintermonate ist unser Winterraum geöffnet.
Der Winterraum ist nicht bewartet. Damit die Nutzung dieser Infrastruktur auch in Zukunft für Skitourenfahrer und Alpinisten möglich bleibt, ist es nötig, das sich alle Benutzer an verbindliche Regeln halten und sich verantwortungsvoll verhalten. Wir wünschen euch einen gemütlichen Aufenthalt.
Regeln für den Winterraum:
Benutze deinen eigenen Hüttenschlafsack. Duvets, Bettanzüge und Kissen sind vorhanden.
Mitgebrachte Gas- oder Benzinkocher nur draussen im Freien benutzen. Drinnen, im Winterraum, ist das benutzen von Gas- oder Benzinkochern strengstens verboten. (Wir empfehlen auf dem Holzherd zu kochen)
Gehe sparsam mit dem Holzvorrat um. Es hat eine Elektroheizung unter den Bänken. Es hat auch einen elektrischen Wasserkocher.
Nimm deinen Abfall wieder mit ins Tal.
Benutze ausschliesslich die Wintertoilette auf der Westseite des Gebäudes. Die Umgebung der Hütte ist keine Toilette. Schliesse die Toilettentüre immer vollständig.
Verlasse den Winterraum aufgeräumt und sauber.
Schliesse Fenster, Fensterläden und Eingangstüren bevor du die Hütte verlässt.
Pflicht zur Registrierung und Bezahlung der Übernachtungstaxen
Alle Besucher des Winterraums sind verpflichtet sich mit Namen, Vornamen, Wohnort und allfälliger Vereinszugehörigkeit im Hüttenbuch einzutragen. Bezahlung bitte gemäss den geltenden Tarifen (siehe unten) in die Hüttenkasse.
Übernachtungstaxen pro Übernachtung | CHF |
SAC-Mitglieder und Mitglieder von Organisationen mit Gegenrecht Alle im Dienste stehenden Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes, der Grenzwacht, der Polizei und der Rettungsdienste | 24.00 |
Mitglieder der SAC Jugend (bis 21. Altersjahr) | 13.00 |
Jugendliche bis 18 Jahre | 18.00 |
Alle übrigen Besucher ab dem 18. Altersjahr | 36.00 |
Getränke
Eine beschränkte Anzahl Getränke findest Du im Schrank. Bezahle diese bitte in die Hüttenkasse ein.
Weitere Verhaltensregeln
Die weiteren Verhaltensregeln, welche vor Ort beachtet werden müssen, sind im Winterraum verfügbar.
Weitere Infos zum Winter im Albignagebiet