Übernachtung mit Halbpension (Nachtessen, Frühstück, Marschtee) | ||
CHF | ||
A | SAC-Mitglieder und Mitglieder von Organisationen mit Gegenrecht Alle im Dienste stehenden Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes, der Grenzwacht, der Polizei und der Rettungsdienste | 71 |
B | Mitglieder der SAC Jugend | 58 |
C | Alle übrigen Besucher ab dem 18. Altersjahr | 83 |
C | Gruppen ab 4 Personen mit Bergführerbegleitung | 79 |
D | Jugendliche bis 18 Jahre | 63 |
Kinder 7 bis 12 Jahre in Begleitung Erwachsener | 46 | |
Kinder bis 6 Jahre in Begleitung Erwachsener | 21 | |
Bergführer in Ausübung ihres Berufs | 45 |
Vergünstigungen
SAC, Organisationen mit Gegenrecht (DAV, ÖAV, CAF, FAI, NKBV, FEDME u.a.) Bergführer in Ausübung ihres Berufs, im Dienst stehende Angehörige der Armee, des Zivilschutzes, der Grenzwacht, der Polizei und der Rettungsdienste bitte beim Check-In den Mitgliederausweis vorweisen.
Halbpension
Zur Halbpension gehört ein 4-gängiges Abendessen, ein Frühstück und Marschtee. Die Albignahütte ist mit Duvets ausgestattet. Aus hygienischen Gründen ist das Mitbringen eines Hüttenschlafsacks und Kissenbezugs obligatorisch. Diese Artikel können auch bei uns gemietet werden.
Mietartikel | CHF |
---|---|
Hüttenschlafsack | 7 |
Kissenbezug | 3 |
Fixleintuch, Duvet- und Kissenbezug frisch gewaschen | 25 |
Frotteetuch zum Duschen | 5 |
Bezahlung
Bar oder mit EC-Karte.
Kreditkarten, Postkarte und Checks nehmen wir nicht an.
Annulation
Wenn eine Reservation annulliert wird, muss dies bis spätestens 18 Uhr am Vorabend des Besuches per Telefon gemacht werden. Ansonsten stellen wir pro Person CHF 20.- in Rechnung.
AGB’s
Mit einer Reservation treten die AGB’s der Capanna da l’ Albigna in Kraft.
(Ganz unten rechts auf unserer Webpage)
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